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AGB

LLD-Export Trading and Remarketing Services OHG
Karl-Grüneklee-Str. 23-25
37077  Göttingen
Germany

SteuerNr: 2320/221/08005
UmsatzStID: DE814932183
HRA 200217 Amtsgericht Göttingen
Gesellschafter
Alexei Demikhov u. Evgen Kononov 

Tel.: +49-551-205 29 482
Fax: +49-551-205 42 82 
Web: www.lld-export.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für LLD Export Trading and Remarketing Services OHG (Stand: 2011)

 

 

Allgemeines

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1)  Für alle Geschäfte aus Angeboten, Lieferungen und Leistungen der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2)  Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart und bestätigt werden.

(3)  Abweichende Allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sowie jegliche Bestätigungen des Kunden werden von uns zurückgewiesen und widersprochen.

(4)  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Leistungen widerspruchslos erbracht oder entgegengenommen haben.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

(1)  Die Angaben der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG in Prospekten, Anzeigen sowie im Internet sind keine verbindlichen Vertragsangebote.

(2)  Die Fotos stellen lediglich einen Auszug der angebotenen Waren dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

(3)  Der Kaufvertrag kommt endgültig zustande, wenn die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG die Bestellung des Kunden durch Bestätigung oder durch Zustellung einer Proforma-Rechnung annimmt.

(4)  Die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG behält sich vor, eingehende Bestellungen abzulehnen.

(5)  Eine verbindliche Bestellung durch den Käufer kommt durch Übersendung einer E-Mail, eines Faxes oder eines unterschriebenen Angebotes durch den Käufer und die Annahme (§ 2 Abs. 3) zustande.

(6)  Bei nachträglichem Vertragsrücktritt oder bei Nichtannahme der Ware fällt eine Entschädigungszahlung des Kunden an die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG an, die im § 17 gesondert geregelt ist.

 

§ 3 Vertragspartner und Nutzungsbedingungen

 

(1)  Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer. Minderjährige und Endverbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(2)  Die bei der Anmeldung anzugebenden Firmen- oder Personendaten sind vollständig und richtig auszuführen. Insbesondere sind die vollständige Firmenbezeichnung, das vertretungsberechtigte Organ (Kopie des Personalausweises/Passes), Firmenregistrierung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie die jeweilige ladungsfähige Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse anzugeben.

(3)  Handelt der Anmeldende nicht im eigenen Namen sondern als Vertreter für eine juristische oder natürliche Person, ist auf das Vertretungsverhältnis hinzuweisen und falls von der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG gefordert, die Vollmacht nachzuweisen.

 

§ 4 Informationsverarbeitung durch den Käufer

 

(1)  Der Käufer verpflichtet sich bei der Veräußerung der Ware an den Endverbraucher diesen ggf. darüber zu informieren, dass es sich um wertgeminderte Ware handelt. Diese Verpflichtung trifft den Käufer bei sämtlichen wertgeminderten Produkten. Derartige Produkte dürfen durch den Käufer nicht als erste Wahl Ware oder A-Ware veräußert werden.

(2)  Die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die der Endverbraucher gegenüber dem Käufer der Ware geltend macht, es sei denn, der Käufer beweist, dass die Haftungsursachen bereits bei Gefahrenübergang von der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG auf den Käufer vorhanden waren.

 

§ 5 Geheimhaltungspflicht

 

(1)  Sowohl Käufer von Waren der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG als auch Verkäufer, die Waren an die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG verkaufen, sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Lieferungen von der Firma LLD Export Trading and Remarketing Services OHG zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist oder ansonsten gerechtfertigt ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

 

(2)  Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer oder der Verkäufer aufgrund einer öffentlich rechtlichen Pflicht Auskunft über die Umstände zu erteilen hat.

 

§ 6 Rechtswahl

 

(1)  Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG und sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

(2)  Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG und dem Verkäufer und der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG ist der Sitz der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG

 

§ 8 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.

 

Lieferbedingungen

 

§ 9 Lieferung

 

(1)  Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart sind. Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Wenn eine Mitwirkungspflicht des Kunden erforderlich ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Mitwirkungspflicht erfüllt hat.

(2)  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3)  Die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG behält sich im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ferner behält sich die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG vor, die vereinbarte Lieferung der Ware im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.

 

§ 10 Verzögerung aufgrund höherer Gewalt

 

Soweit sich die Möglichkeit zur Lieferung der Ware aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Streik verzögert, verlängert sich die oben erwähnte Lieferungsfrist um den Zeitraum, in dem die Lieferung insoweit nicht möglich ist.

 

§ 11 Nachfrist

 

Wenn die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 

§ 12 Geringfügige Mängel

 

Lieferungen, die lediglich unerhebliche Mängel aufweisen, gelten bei wertgeminderten Waren als vertragsgemäß.

 

 

§ 13 Verzug/Unmöglichkeit

 

 

(1)  Kommt die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG mit der Lieferung der Ware in Verzug, so muss der Kunde, um das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz ausüben zu können, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, verbunden mit der Erklärung, dass nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung abgelehnt wird. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens zwei Wochen.

(2)  Kann die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG die Ware nicht liefern, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Ersatz eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Unmöglichkeit der Lieferung auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG beruht.

 

§ 14 Lieferung ab Werk

 

Die Lieferung erfolgt ab Werk Göttingen (Incoterms – Klausel EXW). Die Gefahr sowie die Kosten des Transports einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 15 Dokumente

 

(1)  Die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG erstellt das Transportdokument CMR bei einem Verkauf in die Europäische Union. Den Empfang der Ware hat der Kunde auf der CMR mit seiner Unterschrift und seinem Firmenstempel zu bestätigen und an die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG innerhalb einer einwöchigen Frist nach Erhalt der Lieferung zuzusenden.

(2)  Ferner erstellt die LLD Export Trading and Remarketing Services OHG beim Verkauf in ein Drittland eine Ausfuhranmeldung.

(3)  Der Kunde ist dazu verpflichtet, die in der Rechnung aufgeführten Waren unverzüglich in das Land des Firmensitzes des Kunden zu bringen und der dortigen Versteuerung/Umsatzsteuer zu unterwerfen. Er hat die Rechnung zu unterschreiben und mit seinem Firmenstempel abzustempeln.

 

Zahlungsbedingungen

 

§ 16 Preise

 

(1)  Die von der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG angegebenen Preise lauten in Euro, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie beinhalten nicht die gesetzliche, zum Zeitpunkt der Leistung gültige, Mehrwertsteuer.

 

(2)  Die Preisangaben in den Preislisten sind unverbindlich. Es zählen die Preise, die vertraglich vereinbart sind.

 

Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, so gilt der höhere Preis. Liegt dieser um 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss der Kunde unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

 

(3)  Die Preise der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG gelten ab dem Sitz der Geschäftsstelle in Göttingen ausschließlich der Versandkosten. Die Versandkosten trägt der Kunde.

(4)  Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse in bar oder per Überweisung. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert.

 

Soweit keine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist, ist der Kaufpreis innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Rechnung oder der Auftragsbestätigung auf das Konto der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG zu zahlen oder in bar zu entrichten. Bei Einzahlungen ist zwingend die Rechnungsnummer anzugeben.

 

Erst nach Eingang des Geldes bei der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG gilt die Zahlung als entrichtet. Erst ab dann ist die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG zur Lieferung verpflichtet.

 

(5)  Skontierung erfolgt nicht. Die Zahlung ist ohne jeglichen Abzug zu leisten.

 

§ 17 Stornierung der Leistung

 

Wenn der Kunde eine bestätigte Bestellung storniert, ist die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG berechtigt, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu fordern.

 

Sollte auf die Lieferung der Ware bereits eine Anzahlung erbracht worden sein, kann diese pauschalierte Entschädigung durch Einbehalt, ggf. teilweisen Einbehalt der Anzahlung von der LLD realisiert werden.

 

§ 18 Aufrechnung

 

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

 

§ 19 Rücktrittsrecht der LLD Export Trading and Remarketing Services OHG

 

Wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere wenn der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, kann die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall können zusätzlich Stornokosten in Höhe von 10 % des Gesamtrechnungsbetrages einbehalten oder geltend gemacht werden.

 

§ 20 Eigentumsvorbehalt

 

(1)  Die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

 

(2)  Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen. Dies gilt insbesondere und auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

 

Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

 

Fernerhin tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zu Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG aus der Lieferung der Ware zustehen sämtlich ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen die Endabnehmer an die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG zur Sicherheit ab.

 

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihre Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt dann als Vorbehaltsware.

 

(3)  Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG gegen den Besteller um mehr als 20 %, so hat die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG dieser zustehende Sicherheit dementsprechend umfangfrei zu geben.

 

Mängelrechte

 

§ 21 Rügepflicht

 

Die gelieferten Waren sind vom Kunden bei Anlieferung auf Mängel zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich und in schriftlicher Form an die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG mitzuteilen.

 

§ 22 Ausschluss von Mängelrechten

 

(1)  Beim Ankauf von gebrauchter Ware entfallen jegliche Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Ware. In diesem Fall hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferung einer mangelhaften Ware.

 

(2)  Gleiches gilt für Ware, die als wertgemindert, Retoure oder C-Ware gekennzeichnet ist, da bei solchen Waren dem Kunden durch die LLD Export Trading und Remarketing Services OHG ein erheblicher Sonderrabatt eingeräumt wird, der als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung im Sinne des § 478 Abs. 4 Satz 1 letzter Halbsatz gilt.

 

(3)  Der Haftungsausschluss in Abs. 2 gilt nicht für solche Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der LLD Export Trading und Remarketing Services OHG eingetreten sind sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.

 

 

 

§ 23 Verjährung

 

(1)  Hinsichtlich der Gewährleistungsfrist für Mängel gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Für Schadensersatzansprüche eines Mangels gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wobei diese beginnt mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

 

(2)  Bei Vorsatz gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

 

 

 

 

 


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